1. Allgemeines
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten
auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem
Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders
angegeben.
2. Auftragserteilung
a)Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder
aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter
Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen
nachweisen.
b)Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
c)Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für
alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung
von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die
Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes
notwendig ist.
d)Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde
einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird, oder der
zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert
des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für
eine weitergehende Reparatur einzuholen.
e)Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis der Kunden auch
einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angstrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht
in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes
steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin
entstandenen Kosten verpflichtet.
3. Reparaturdurchführung
a)Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt
vorzunehmen.
b)Reparaturtermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit
ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
4. Reparaturkosten und Zahlung
a) Der Auftraggeber gibt einen
Pauschalreparaturauftrag und es besteht kein Anspruch auf eine Aufschlüsselung
der vorgenommenen Reparaturarbeiten,
ausgetauschte Bauteile werden nicht herausgegeben.
b)Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung, Vorkasse oder
Nachnahme ohne Abzug ausgeliefert.
5. Aufbewahrung und Abholung
a)Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des
Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises
auszuhändigen.
b)Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Mitteilung
über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab
diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des
Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich
entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht.
6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
a)Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb
von einem Jahr nach Abnahme.
b)Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die
Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen.
c)Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im
Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung
hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich
insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
d)Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch
Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern,
weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch
des Kunden.
7. Haftung
a)Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft.
b)Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien
Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu
ersetzen.
8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen
keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt
vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine
erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des
Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige
Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns sofern eine solche möglich ist
hat der Kunde zu tragen.
9. Gerichtsstandvereinbarung
Es gilt unser Firmensitz als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde
Vollkaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Stand: 02.01.2018